Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was ist der aktuelle Wert Ihres Fahrzeuges?
Sicher haben Sie sich schon häufiger die Frage gestellt: Was ist mein Auto noch wert?
Der Wert ist jedoch von Automarke, Zustand und anderen Faktoren abhängig. Eine kostenlose Fahrzeugbewertung bringt Gewissheit für Sie.
Wir bieten Ihnen deshalb eine professionelle Gebrauchtwagenbewertung.
Lassen Sie sich komfortabel und sofort online einen durchschnittlichen Marktwert als Orientierung ermitteln. Außerdem führen wir in unserer Filiale jederzeit gerne eine professionelle Wertermittlung für Ihr Auto durch.
Ausstattung und Gesamtzustand können bei Ihrer KFZ-Bewertung nach unseren Erfahrungen vor Ort bestmöglich begutachtet werden
Warum soll ich gerade an Sie verkaufen?
Erfahrung
Mit unseren mittlerweile über 20 Jahren Erfahrung im An- und Verkauf von Gebrauchtwagen, davon fast 15 Jahre an unserem aktuellen Standort in der Buschkrugallee 55-57, haben wir den notwenigen Marktüberblick um den idealen Preis für Sie und uns zu ermitteln.
Einfach und schnell
Für das erste Angebot müssen Sie nicht einmal das Haus verlassen. Sie müssen sich nur ein paar Minuten Zeit nehmen und die geforderten Daten eingeben. Danach schnell einen Termin nach Ihren Vorstellungen für die Besichtigung online vereinbaren und für diesen Termin ca. 30 Minuten Zeit mitbringen.
Bei allen anderen Methoden müssen Sie viel Zeit und Nerven einplanen. Wenn Sie den Wagen selbst bei den Onlinebörsen einstellen und so verkaufen möchten, ist schon allein für die Einstellung mehr Zeit vergangen als Sie bei uns im Gesamten benötigen.
Unverbindlich
Wenn Ihnen unser erstes Ankaufangebot nicht zusagen sollte, können Sie das Fenster einfach schließen und sich nach anderen Möglichkeiten für den Fahrzeugverkauf umschauen.
Es kann sich jedoch auch lohnen, noch einmal nachzufragen, wenn unser Angebot stark von Ihren Vorstellungen abweicht. So gut unser Bewertungsprogramm auch ist, kann es auch mal einen Fehler machen.
Kostenfrei
Die Ankaufbewertung bei uns ist völlig kostenfrei, auch wenn Sie sich am Ende gegen den Verkauf an uns entscheiden, entstehen Ihnen keine Kosten.
Sicher
Mit uns haben Sie einen fairen und seriösen Partner für den Ankauf Ihres Fahrzeugs an Ihrer Seite. Sie haben nicht das Risiko mit all den Besichtigungen und Probefahrten und der Fahrzeugabmeldung, wie es zum Beispiel bei einem Verkauf über eine Onlinebörse wäre.
Uns gegenüber stehen Sie nach dem Verkauf nicht in der Gewährleistungspflicht.
Welche Voraussetzungen muss mein Fahrzeug erfüllen?
Bei uns gibt es kaum vorherige Auswahlkriterien für Ihr Fahrzeug.
Wir kaufen jedes fahrbereite Fahrzeug vom Neuwagen bis zu einem Alter von 15 Jahren an, unabhängig von Laufleistung und Zustand. Diese Faktoren wirken sich selbstverständlich auf den Ankaufpreis aus.
Was benötige ich für ein Ankaufangebot?
Für ein Ankaufangebot benötigen Sie nicht viel.
Für die ersten Schritte, die Sie selbst online eingeben können, genügen Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein), der aktuelle KM-Stand und das Wissen über die Ausstattung Ihres Fahrzeugs.
Mithilfe der Schlüsselnummern zu 1) (HSN) und zu 2) (TSN) können Hersteller, Modell und Motorisierung genau bestimmt werden.
Diese Schlüsselnummern finden Sie hier:
Alte Fahrzeugpapiere (Zulassung bis 01.10.2005)
Fahrzeugschein (bis 01.10.2005)
Fahrzeugbrief (bis 01.10.2005)
Neue Fahrzeugpapiere (Zulassung ab dem 01.10.2005)
Zulassungsbescheinigung Teil I - Seite 1
Zulassungsbescheinigung Teil I - Seite 2
Welche Unterlagen muss ich für den Verkauf meines Fahrzeugs mitbringen?
- alle Fahrzeugschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bordbuch
- Serviceheft
- HU/AU-Bescheinigungen
- Werkstattrechnungen (z.B. Inspektion, Zahnriemen etc.)
- Winterräder, falls vorhanden
Sollte Ihnen etwas aus der Liste fehlen, Informieren Sie uns bitte darüber. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil I und II können wir Ihr Fahrzeug jedoch nicht ankaufen, die einzige Ausnahme sind in diesem Fall finanzierte oder geleaste Fahrzeuge, da bei diesen die Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank hinterlegt ist.
Wenn Sie ein Fahrzeug im Auftrag eines Dritten, einer Firma oder ähnlichem verkaufen möchten, sind außerdem eine Vollmacht und die jeweiligen Personalausweiskopien notwendig.
Wie wird der Fahrzeugankauf abgewickelt?
Onlinebewertung
Nachdem Sie alle Daten in unsere Online-Bewertung eingegeben haben, wird Ihnen sofort ein unverbindlicher Ankaufpreis angezeigt, dieser ist, selbstverständlich ohne Berücksichtigung von optischen und technischen Mängeln.
Auch wenn Sie nicht an alles gedacht haben, ist es kein Problem, wir werden vor Ort noch eine genaue Bewertung Ihres Fahrzeugs durchführen
Terminvereinbarung
Der Ankaufpreis entspricht Ihren Vorstellungen? Dann vereinbaren Sie sofort auf der nächsten Seite einen Termin für die Begutachtung. Wenn Sie den Termin doch nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns bitte telefonisch darüber, dann können wir auch gleich einen neuen Termin vereinbaren.
Sollten Sie schon vor dem vereinbarten Termin die Zeit für eine Bewertung haben, können wir die Begutachtung auch spontan machen, rufen Sie uns dazu am Besten, bevor Sie zu uns kommen an, damit wir die verfügbare Zeit prüfen können und Sie nicht umsonst zu uns kommen oder mit langen Wartezeiten rechnen müssen.
Begutachtung
Bei der Begutachtung schaut sich einer unserer Mitarbeiter Ihr Fahrzeug an, prüft es im Rahmen einer kurzen Probefahrt und passt den Ankaufpreis dem jeweiligen Zustand an. Das heißt bei einem sehr guten und mängelfreien Zustand vielleicht sogar mehr, als vorab online berechnet wurde.
Abschluss
Wenn wir uns auf einen Ankaufpreis geeinigt haben, wird der Kaufvertrag erstellt.
In dem Kaufvertrag sind sowohl Ihre, als auch unsere Daten und selbstverständlich die genauen Fahrzeugdaten hinterlegt.
Da Sie das Fahrzeug nach dem Ankauf direkt bei uns lassen können, möchten wir Sie bitten, schon vorab zu prüfen, ob Sie alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug genommen haben.
Da Bargeld für jeden der Beteiligten ein sehr hohes Risiko birgt, erhalten Sie die vereinbarte Kaufsumme entweder per Online-Sofort-Überweisung oder als Scheck.
Gerne fahren wir mit Ihnen auch kurz zu unserer Hausbank in der Nähe (ca. 3 Minuten) und zahlen Ihnen den Betrag in Bar aus.
Sie haben die Wahl.
Mein Fahrzeug ist noch finanziert/ geleast, kann ich dennoch verkaufen?
Auch wenn Ihr Fahrzeug noch nicht Ihnen gehört, es also finanziert oder geleast ist, können Sie es an uns verkaufen. Dazu ist es nur wichtig, dass Sie den aktuellen Ablösewert von der Bank erfragen, gern unterstützen wir Sie auch dabei.
Wenn der Ankaufpreis höher als der Ablösewert ist, lösen wir den Wagen bei der Bank ab und überweisen wir Ihnen die Differenz. Sollte der Ankaufpreis unter dem Ablösewert liegen, benötigen wir zeitnah die noch fehlende Summe von Ihnen um das Fahrzeug abzulösen.
Nach der Ablösung erhalten wir die Zulassungsbescheinigung Teil II und können Ihr Fahrzeug wie gewohnt abmelden.
Ich kann, z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst fahren, kann ich dennoch an Sie verkaufen?
Auch in schweren Situationen möchten wir für Sie da sein, daher ist es in dringenden Fällen auch kein Problem für uns, den Wagen bei Ihnen zum vereinbarten Termin abzuholen. Wir bewerten ihn dann hier vor Ort und informieren Sie telefonisch über das Ergebnis der Bewertung.
Sollten Sie damit einverstanden sein, kommen wir noch einmal zu Ihnen um den Kaufvertrag abzuschließen.
Bitte vergessen Sie dabei nicht, alle Fahrzeugrelevanten Dokumente parat zu haben.
- Alle Fahrzeugschlüssel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- Bordbuch
- Serviceheft
- HU/AU-Bescheinigungen
- Werkstattrechnungen (z.B. Inspektion, Zahnriemen etc.)
- Winterräder
Was muss ich nach dem Verkauf beachten?
Nach dem Verkauf an uns, müssen Sie eigentlich nichts mehr beachten.
Wir melden den Wagen wenige Tage nach dem Ankauf ab, dabei bekommen das Finanzamt und Ihre Versicherung automatisch eine Information.
Das Finanzamt meldet sich üblicher Weise innerhalb von ca. 2 Wochen bei Ihnen und schickt einen Scheck über die nicht genutzte KFZ-Steuer. Auch die Versicherung meldet sich innerhalb weniger Wochen bei Ihnen. Sollten Sie jedoch innerhalb eines Monats noch keine Rückmeldung haben, lohnt es sich mal nachzufragen. Da die Versicherungen mit Ihren Beiträgen arbeiten, lassen diese sich gerne Zeit damit, Ihnen zu viel gezahlte Beiträge zu erstatten.